AGB von Melanie Fuhrmann, Tattoo Artistin 2020
Sämtliche meiner Leistungen erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Ich behalten mir vor, Kunden unbegründet abzulehnen.
Ich tätowiere Kunden grundsätzlich nur ab dem 18. Lebensjahr.
Der Kunde ist verpflichtet, über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.)Ich tätowieren keine Personen die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluß stehen, eine Schwangerschaft besteht, während der Stillzeit, bei Einnahme von Blutverdünnenden Medikamenten (ohne Ärztliche Rücksprache).
Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen,welche nur in Zusammenhang mit dem Personalausweis oder Reisepaß möglich ist. Die Unterschrift verpflichtet zur Einhaltung der abgegebenen Anweisungen über Hygiene und Pflege des Tattoos bis zur vollständigen Heilung. Und in der alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Das Studio, bzw. der Dienstleister verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden.
Es wird über Risiken, Nebenwirkungen, sowie spätere Pflege (vor und nach dem Ausheilen) informiert und ich stehen für Beratung und Fragen zur Verfügung.
Eine Pflegeanleitung wird ausgehändigt.
Die Tattoo Artistin /Tattoo Studio wird keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch die Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Tattoo Studios.
Termin Absprache/ Zusatzvereinbarung:
Es wird ausschließlich für die Termin Vergabe mit einen Bestellsystem gearbeitet.
Bei der Termin Vereinbarung mit den Kunden, kommt es zu einen Vertragsabschluß.
Dies kann Telefonisch, Persönlich, Mündlich, Schriftlich oder durch Digitale Medien ( zb. Wahtsapp, Firmen Website, Email, Anzeigen Kontakt) erfolgen.
Mit der Termin Vergabe an den Kunden und den vereinbarte Zeitraum dazu.
Wird der vereinbarte Termin ausschließlich nur für ihn Persönlich reserviert.
Für die optimale Betreuung des Kunden und Durchführung deren Tätowierung,
wird ein großzügiges Zeitfenster eingeplant.
In diesen vereinbarten Zeitfenster werden andere Kunden Termine geblockt und
keine anderen Kunden, Tätowiert.
Im Normalfall werden Termine weit (Wochen/ Tage) im voraus vergeben.
Da eine Vorbereitungszeit ( zb. Motiv erstellen, Konzeptplanung) notwendig ist.
Die Tätowiererin ist daher da rauf angewiesen, das nicht wahrgenommene Termine
zur Vermeidung von Leerläufen frühzeitig abgesagt werden, um einen anderen
Kunden einbestellen zu können.
Die absage des geplanten Exklusiv Termins muß mindestens 7 Arbeitstage,
vor dem geplanten Termin erfolgen.
Um die Möglichkeit zu nutzen, den ausgefallenen Termin nachzubesetzen.
Die absage kann Telefonisch, Persönlich, Mündlich, Schriftlich oder durch Digitale Medien ( zb. Wahtsapp, Firmen Website, Email, Anzeigen Kontakt) erfolgen.
Bei kurzfristiger, nachweislicher unverschuldeter Verhinderung (zb. Erkrankung,
Unfall, Todesfall im engen Familienkreis, spontaner Arbeitseinsatz) des Kunden.
Kann auch eine absage kurzfristig vor dem geplanten Termin erfolgen.
Ausgenommen als unverschuldet gilt hiervon:
Fehlende Kinderbetreuung, da diese als Service von mir angeboten wird.
Ebenso fehlende finanzielle mittel, seitens des Kunden.
Bei nicht rechtzeitiger bzw. unterbliebener absage des vereinbarten Termins,
wird ein pauschalisierter Schadensersatz und/ oder Verdienstausfall,
in Höhe von 100,- Euro in Rechnung gestellt.
Wurde eine Anzahlung geleistet, wird diese mit verrechnet und von dem Gesamtbetrag abgezogen.
Ich behalte mir vor im Einzelfall, über die Durchsetzung der in Rechnungsstellung,
des Schadensersatzes und/ oder Verdienstausfalles zu entscheiden.
Der Schadensersatz und/ oder Verdienstausfall ist nach erhalt, der diesbezüglichen
Aufforderung von der Tätowiererin, sofort fällig.
Die Zusatzvereinbarung zur Einverständniserklärung,
mit ausführlicher Erklärung zur Termin Vergabe und Absage,
wird der Einverständniserklärung unterschrieben beigefügt.
Ich übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme die aus nicht befolgen der ausgehändigten Pflegeanleitung zustande kommen, wie z.B.
falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz.
So wie u.a : bei Nichtgefallen der fertigen Tätowierung,
bei Rechtschreibfehlern im Motiv,Unverträglichkeit der Tattoo mittel,
Arbeitgeber rechtlichen Problemen auf Grund der Tätowierung,
seelischer und physischer Schäden durch dritte auf Grund der Tätowierung.
Weiter ist der Kunde darüber aufgeklärt, daß das Tattoo tatbestandlich eine Körperverletzung im Sinne der §§223,223 a StGB darstellt. Der Kunde willigt, entsprechend § 226 a StGB, ausdrücklich in diese Körperverletzung ein.
Die Entwürfe (Zeichnungen) für die Tätowierungen bleiben Eigentum des jeweiligen Urhebers. Melanie Fuhrmann behält sich das Recht vor, Fotografien der fertig gestellten Tätowierungen/Zeichnungen in Printmedien und im Internet zu eigenen Werbezwecken zu veröffentlichen.
Der Kunde versichert, alle für seinen Behandlungsverlauf erforderlichen Anweisungen der Tattoo Artistin zu befolgen.
Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand der Tätowierung, dem Motiv, Körperstelle und wird individuell vor Beginn der Arbeiten mit dem Kunden vereinbart. Die Erstellung des gewünschten Tattoo Motive ist inklusive. Genaueres dazu legt der jeweilige Tätowierer fest und spricht es mit seinem Kunden ab.
Der Preis für ein Tattoo versteht sich inklusive Nach stechen.
Nachtstichtermine sind innerhalb eines halben Jahres ( 6 Monate) wahrzunehmen, ansonsten ist der Nachstich zu bezahlen.
Ich empfehlen, das abgeheilte Tattoo nach ca. 6 Wochen dem Tätowierer zu zeigen.
Durch persönlicher Vorsprache oder durch digitalen Medien.
Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe,
vor direkten beginn der Dienstleistung bzw. jeweiligen Einzel Sitzung.
Ratenzahlung kann nur bei Motiven vereinbart werden, die über mehrere Sitzungen gestochen werden müssen, abzüglich der geleisteten Anzahlung ( falls diese geleistet worden ist). Anzahlungen können auch per Paypal oder Überweisung getätigt werden. Ich behalte mir vor individuell zu entscheiden,
ob eine Anzahlung von Nöten ist.
Der Kunde verpflichtet sich, während seines Besuches im Tattoo Studio/ oder der Tattoo Artistin eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte sich der Kunde selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat die Tätowiererin das Recht,die Arbeit abzubrechen oder den Kunden aus dem Tattoo Studio zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen.
Nach stechen: Auf Grund verschiedener Beschaffenheit und Hautstrukturen, die vor dem tätowieren nicht fest zu stellen sind, Verhalten und Tonveränderung der Farben in der Haut, einer nicht nachvollziehbarer Nachsorge der Tätowierung, ist es nicht möglich eine 100% Ausführung einer Tätowierung zu garantieren. Was zur Folge haben kann, daß die Tätowierung, die Farben und die Form Abweichungen aufweisen kann. Farbverlust und Narbenbildung, so wie durch fehlende Langzeit Studien andere Symptome auftreten können.
Soweit es sich bei der Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine Gewähr dafür übernommen, daß eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringen Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden. Auch läßt sich nicht ausschließen, daß ein erfolgreiches Cover-Up mehr Zeit oder mehrere Sitzungen erfordert, als zunächst prognostiziert.
Bei überdecken von vorhandenen Narben , Narbengewebe.
Ist es nicht möglich eine 100% Ausführung einer Tätowierung zu garantieren.
Was zur Folge haben kann, daß die Tätowierung, die Farben und die Form Abweichungen aufweisen kann.
Es wird keine Gewähr dafür übernommen, daß eine vollständige Abdeckung des
Narbengewebes erreicht wird.
Ebenso sind Komplikationen an Narbengewebe nicht auszuschließen wie z.b :
Infektionen, lange ab heilungs- Phase.
Auch läßt sich nicht ausschließen, daß ein erfolgreiches überdecken des Narbengewebes mehr Zeit oder mehrere Sitzungen erfordert, als zunächst prognostiziert.
Es gibt derzeit keine bekanntes Verfahren, daß garantiert eine Tätowierung spurlos verschwindenden läßt. Es besteht die Möglichkeit mittels eines Laser, Behandlung Tätowierungen aufzuhellen bzw. fast vollständig zu entfernen.Dies ist nicht unkompliziert, kann Komplikationen verursachen, schmerzhaft und langwierig sein.
Die Tätowierung wird immer anders aussehen als eine Zeichnung/ Foto z.b auf Papier. Je nach Hauttyp und Hautfarbe kann es Abweichungen geben.
Zudem wird der Tätowierer ggf. das Motiv anatomisch in Form,Größe und Farbe anpassen müssen. Eine exakte Vorschau auf das Ergebnis kann nie simuliert werden.
Eine gesundheitliche unbedenkliche Komplikation : „BlowOut“
Bedeutet, daß die Farbe in der Haut ähnlich wie Tinte auf den
Löschpapier „ausläuft“,bedingt durch das Bindegewebe.
Dem Tätowierer ist es nicht möglich, dieses Risiko grundsätzlich
in Vorfeld, aus zu schließen!
Es werden ausschließlich neue sterile Nadeln (Einweg) verwendet,
sowie Einweg- und hygienische Artikel.
Es werden ausschließlich nur Tattoo Farben verwendet,
die der EU Tattoo mittel Verordnung entsprechen.
Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt.
Gutscheine:
Ausgestellte Gutscheine sind nicht übertragbar und ab gültigkeits- Datum,
6 Monate Gültig. Da drüber hinaus verfällt der Gutschein.
Keine Bar Auszahlung der gesamt/ teil oder Restsumme.
Der Gutschein kann dem Endbetrag angerechnet werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluß mit den AGBs einverstanden, weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen keine Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das ausführende Studio, den Tätowierer sowie dessen Lieferanten geltend zu machen.
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